16
Feb

Förderung für die Teilnahme an Auslandsmessen

Wenn Unternehmen ihre Aktivitäten im Ausland verstärken und neue Absatzmärkte für sich finden möchten, bietet sich die Teilnahme an einer der internationalen Messen an. Durch die Förderprogramme für die Beteiligung an Auslandsmessen von Bund und Ländern werden günstige Bedingungen dafür geschaffen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Förderung durch den Bund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützen die Teilnahme deutscher Unternehmen an internationalen Messen, die im Auslandsmesseprogramm zusammengefasst sind. Insgesamt werden 2017 von den Ministerien 272 Gemeinschaftsbeteiligungen in rund 50 Ländern gefördert. Darunter fördert das BMWi 87 Beteiligungen in Südost- und Zentralasien, darunter 45 in China, einschließlich Hongkong. Zweimal im Jahr wird das Gesamtprogramm in der Messedatenbank festgelegt. Veröffentlicht wird es vom Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA).

Was wird gefördert?

  • Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort
  • schlüsselfertiger Stand (Standfläche, Standbau, Grundmöblierung)
  • Beleuchtung beziehungsweise Stromanschluss im Stand
  • Rahmengestaltung unter der Dachmarke „Made in Germany“
  • einheitliche Standbeschriftung

Bedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle deutsche Unternehmen, die deutsche Produkte ausstellen – unabhängig von der Größe des Unternehmens, der Herkunft, der Branchen- und der Verbandszugehörigkeit. Gefördert werden Firmengemeinschaftsausstellungen, Sonderschauen, Informationsstände und -zentren, privat finanzierte Gemeinschaftsbeteiligungen mit Informationsstand und Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft. Firmengemeinschaftsausstellungen unter der Dachmarke „Made in Germany“ mit räumlicher Zusammenlegung und optischer Kennzeichnung der einzelnen Firmenstände stehen im Mittelpunkt der Förderung. Die detaillierten Teilnahmebedingungen sind bei den von den Ministerien beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaften erhältlich. Hier werden auch die Anträge entgegengenommen.

Gut zu wissen

  • Einzelaussteller, die sich direkt beim Veranstalter angemeldet haben, erhalten keine Förderung.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich an Firmengemeinschaftsständen beteiligen.

Weitere Informationen

AUMA
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: 030 / 24 00 00
E-Mail: info@auma.de
Internet: www.auma.de; Tipps für Aussteller

Förderung durch die Bundesländer

Neben der Auslandsmesseförderung des Bundes bieten auch die Bundesländer den Unternehmen ihres Landes für die Beteiligung an Messen Unterstützung an. Allerdings setzen die jeweiligen Länder unterschiedliche Prioritäten. In einigen Bundesländern ist auch die Förderung von Ausstellergruppen oder Einzelförderung möglich. Die Landesministerien erteilen die entsprechenden Auskünfte. Die Kontaktdaten sind bei der AUMA zu finden.

Beispiel Niedersachsen

In Niedersachsen wird die Messeförderung über die NBank abgewickelt. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler können einen Zuschuss für die Teilnahme an Messen oder Ausstellungen im Ausland erhalten. Innerhalb der Europäischen Staaten liegt die maximale Förderhöhe als Festbetrag bei 2000 Euro, sonst bis zu 4000 Euro. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Zuschussfähig sind alle Ausgaben für die Organisation und den Betrieb, die geleistet wurde. Ausgeschlossen sind unter anderem Eigenleistungen und Reise- bzw. Unterbringungskosten. Eine Messe pro Jahr kann gefördert werden. Auch hier ist es notwendig, dass die jeweilige Messe im AUMA-Messekatalog aufgeführt ist.

Gut zu wissen

Wenn sich an einer Messe Bund und Länder beteiligen, fördern die Länder nur Maßnahmen, die von der Bundesförderung nicht abgedeckt werden

Junge innovative Unternehmen auf deutschen Leitmessen

Gezielt werden zudem Messeauftritte junger innovativer Unternehmen durch das BMWi gefördert. Damit soll der Export neuer Produkte und Verfahren unterstützt werden. Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland organisiert werden. Die Liste der förderungswürdigen Veranstaltungen und Antragsformulare stehen zum Download unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit.